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StartseiteDie Gesetze, die wir brauchenVom Souveränitätsgesetz

28. August 2021

Die Begründung, veröffentlicht

Nach der „Präambel“ des Gesetzes und dem Unterkapitel „Beschreibung des gegenwärtigen Zustands“ der Begründung zum #Souveränitätsgesetz werden wir ab heute jeweils einen Artikel (oder in manchen Fällen einen Absatz) unseres Gesetzentwurfs darlegen.

Heute „Artikel 1.

Einschränkungen der Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen dürfen nicht durch normative Verwaltungsakte festgelegt werden.“

In der Begründung haben wir nur gesagt:

„In Kapitel I werden neue Regelungen oder Gesetzesänderungen beschlossen, die auf die Festigung des Rechtsstaats und den Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers zielen.

Artikel 1 schließt die Möglichkeit aus, die Grundrechte und Grundfreiheiten des Menschen durch normative Verwaltungsakte einzuschränken, und stellt damit den Vorrang der Verfassung und der von ihr für den rumänischen Bürger begründeten Rechte wieder her — des Bürgers, der als rechtmäßiger Träger der Verfassungsrechte und alleiniger Inhaber der nationalen Souveränität gesehen wird. Beseitigt wird auf diesem Wege die Möglichkeit, dass Verwaltungseinheiten, die kein Recht zur Gesetzgebung oder zur Festlegung von Einschränkungen von Rechten und Freiheiten haben, willkürliche Beschränkungen der Grundrechte einführen. Angestrebt wird auf diesem Wege die Festigung des Grundsatzes der Gewaltenteilung und der Verfassungsdemokratie — Grundsätze, nach denen sich der rumänische Staat gemäß Artikel 1 Abs. 4 der Verfassung ordnet.“

Gewiss hätten wir auch sagen können, dass die erneute Bekräftigung dieses Verfassungsgrundsatzes die Wiederherstellung der Normalität mitten in einer Zeit verfassungsrechtlicher Verirrung und Widersinnigkeit bezweckt, in der durch Regierungsbeschlüsse — normative Verwaltungsakte, also von untergesetzlichem Rang — Einschränkungen von Grundrechten des Bürgers festgelegt werden.

Wir haben es in der Begründung jedoch nicht weiter ausgeführt… es wäre selbst für einen Grundschüler überflüssig gewesen.

Selbstverständlich werden diese Regierungsbeschlüsse auf Grundlage eines Gesetzes erlassen, das selbst verfassungswidrig ist — des Gesetzes 55/2020. Ein Gesetz, das das Schicksal erfahren wird, das es verdient und das Sie in nur zwei Tagen erfahren werden.

Wenn Sie bis dahin mit den vom Souveränitätsgesetz vertretenen Grundsätzen einverstanden sind, tragen Sie sich als Freiwilliger in die #ArmeeDerSouveränität unter http://VremSuveranitate.ro/ ein!

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Thema: Die Gesetze, die wir brauchen · Unterthema: Vom Souveränitätsgesetz

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