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2. September 2021

Der Schutz der Identität der Kinder

#DasSouveränitätsgesetz macht die Änderung der Geschlechtsidentität von Kindern unmöglich und verbietet die Propaganda, die die Abweichung von der biologischen Geschlechtsidentität, die Geschlechtsangleichung und die Homosexualität fördert.

Artikel 6

Das Gesetz 272 vom 21. Juni 2004 über den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes, neu veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 159 vom 5. März 2014, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, wird wie folgt geändert und ergänzt:

(1) In Artikel 9 wird nach Absatz (1) ein neuer Absatz, Abs. (11), mit folgendem Inhalt eingefügt:

„Die bei der Geburt erworbene biologische Geschlechtsidentität des Kindes darf vor Vollendung des 18. Lebensjahres nicht verändert werden.“

(2) In Artikel 28 wird nach Absatz (4) ein neuer Absatz, Abs. (5), mit folgendem Inhalt eingefügt:

„Es ist verboten, Kindern unter achtzehn Jahren Informationen oder Materialien zugänglich zu machen, die die Abweichung von der biologischen Geschlechtsidentität, die Geschlechtsangleichung und die Homosexualität fördern.“

(3) In Artikel 46 Absatz (3) wird Buchstabe i) geändert und erhält folgenden Inhalt:

„die planmäßige Durchführung in den Schuleinrichtungen, mindestens einmal je Halbjahr, von Programmen der Lebenskunde, einschließlich der Sexualkunde für Kinder über 14 Jahre, zur Verhütung der Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten und der Schwangerschaft Minderjähriger;“

Begründung:

Artikel 6 ändert das Gesetz 272/2004 über den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes und führt Bestimmungen über den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit des Minderjährigen in seiner Eigenschaft als rechteinhabender Bürger ein. So ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jede Form der Einwirkung auf den Körper des Minderjährigen verboten, die auf die Veränderung der bei seiner Geburt erworbenen Geschlechtsidentität zielt. Zugleich ist es verboten, Kindern Materialien pornografischen Charakters oder solche zugänglich zu machen, die die Abweichung von der Geschlechtsidentität fördern; diese Materialien können seelische Verletzungen verursachen, die das ganze Dasein des Bürgers prägen. Bei der Annahme dieser Änderungen wird sowohl das höhere Interesse des Kindes berücksichtigt als auch sein Recht, nach Erreichen der seelischen Reife in Kenntnis der Sachlage über seinen Körper zu entscheiden und zu verfügen; jede mögliche vorzeitige Beeinflussung der normalen körperlichen und seelischen Entwicklung des rumänischen Bürgers soll beseitigt werden. Nicht zuletzt werden auch die Unumkehrbarkeit jeder vorzeitigen Geschlechtsänderung berücksichtigt sowie die Tatsache, dass solche Änderungen sich sowohl auf die Entwicklung des Minderjährigen als auch unmittelbar auf die Geburtenrate in Rumänien negativ auswirken werden — ein Umstand, der die nationale Souveränität unmittelbar beeinflusst.“

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Thema: Die Gesetze, die wir brauchen · Unterthema: Vom Souveränitätsgesetz

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