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Die Perikope des TagesDie Dritte Republik

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29. Juni 2022

Von der Notwendigkeit, große Vermögen und große Geschäfte zu besteuern

Über die BGVG — 1, 2, 3

In der #KoalitionDesVerrats PSD-PNL-UDMR wird viel von einer „Neuverteilung der Steuerlast“ geredet. Es wird viel geredet, und zwar schrill… und wenig getan. Genau genommen: gar nichts!

Dann machen wir es eben selbst!

Denn JA, eine „Neuverteilung der Steuerlasten“ ist in Rumänien nötig.

Aber tun wir es richtig, indem wir dort nehmen, wo das Geld ist, und nicht wieder bei den einfachen Rumänen, die immer die Kosten aller Krisen getragen haben, aller verheerenden Regierungen, die das Land an den Rand des Abgrunds gebracht haben.

Deshalb bringe ich die Notwendigkeit DER BESTEUERUNG GROSSER VERMÖGEN UND GESCHÄFTE nach einer einfachen Regel in die öffentliche Debatte: 1, 2, 3!

DIE BESTEUERUNG GROSSER VERMÖGEN sollte meines Erachtens in aufeinanderfolgenden (und kumulativ angewandten) Stufen erfolgen:

- 1 % jährlich des gesamten, zusammengerechneten Werts des beweglichen und unbeweglichen Vermögens eines Steuerpflichtigen, soweit es 10 Millionen Euro übersteigt,

- 2 % jährlich des gesamten, zusammengerechneten Werts des beweglichen und unbeweglichen Vermögens eines Steuerpflichtigen, soweit es 100 Millionen Euro übersteigt, und

- 3 % jährlich des gesamten, zusammengerechneten Werts des beweglichen und unbeweglichen Vermögens eines Steuerpflichtigen, soweit es 1 Milliarde Euro übersteigt.

DIE BESTEUERUNG GROSSER GESCHÄFTE sollte in aufeinanderfolgenden Stufen erfolgen:

- 1 % des Umsatzes für Handelsgesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro;

- 2 % des Umsatzes für Handelsgesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro;

- 3 % des Umsatzes für Handelsgesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 1 Milliarde Euro.

Ich meine, dass zur Überwindung der gegenwärtigen Krise vor allem die Wenigen und Glücklichen die Schulter unter die Last stemmen müssen — jene, denen es entweder durch eigene Leistung gelungen ist (allzu wenige) oder durch das Ausnutzen der „Gelegenheitsfenster“, die die Schwächen des rumänischen Staates in den letzten 32 Jahren geboten haben, seien es natürliche oder juristische Personen.

Zu diesem Besteuerungsmodell tritt die Sondersteuer für „Steuerpflichtige, die Erdölerzeugnisse und deren Derivate fördern, raffinieren oder damit handeln“, von der ich dieser Tage sprach.

Selbstverständlich wird der obige Vorschlag die Form eines Gesetzestextes annehmen, geschrieben nach allen Strengen des Gesetzes 24/2000 über die Regeln der Gesetzestechnik — ein Gesetzesvorschlag, der hoffentlich mit Hilfe unseres Freundes, des Abgeordneten Dumitru Coarnă, auch ins Parlament gelangt!

#BisZumEnde

#TatenStattWorte

#FürDieNation

#DieKoalitionFürDieNation

Nachschrift: Ich erwarte Ihre Ansichten, Vorschläge und Meinungen auf dem Gesprächskanal, den wir auch bei der Abfassung des Gesetzesvorschlags #DasSouveränitätsgesetz genutzt haben, unter https://t.me/LegeaSuveranitatiiDiscutii

Nachschrift: Ich weiß, mit diesem Vorschlag werde ich mir alle Securitate-Leute und alle Reichen des Landes und alle multinationalen Konzerne auf den Hals ziehen… schon wieder! Aber es lohnt sich!

Denn auch dieses Volk verdient mehr!

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Thema: Die Gesetze, die wir brauchen · Unterthema: Vom Souveränitätsgesetz

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