28. Februar 2021
Bodenschätze nur durch Gesetz zu vergeben
„Bis zum 1. Januar 2121 wird die Konzessionierung der nationalen Naturschätze ausschließlich durch organisches Gesetz genehmigt.
Es dürfen keine Konzessionsverträge genehmigt werden, in denen die dem rumänischen Staat zustehenden Förderabgaben unter dem Durchschnitt des europäischen Marktes liegen.“
Artikel 3 des #Souveränitätsgesetzes
#WirWollenSouveränität!
Melden Sie sich als Freiwillige in der #ArmeeDerSouveränität an unter
http://Vremsuveranitate.ro/
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