21. Februar 2021
Ein Vorschlag: Schluss mit den Kahlschlägen
1. „Der Kahlschlag von Waldbeständen auf dem Gebiet Rumäniens und die Ausfuhr unbearbeiteten Holzes (Stämme, Schnittholz, Balken oder Eisenbahnschwellen) sind bis zum 1. Januar 2100 verboten.
Die Nichtbeachtung von Absatz eins sowie jede vorsätzliche Handlung zur Verseuchung, Ansteckung, Verpestung oder Vergiftung des Waldbestands und der Bäume auf dem Gebiet Rumäniens begründet die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters und wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft.“
Artikel 1 des #Souveränitätsgesetzes
#WirWollenSouveränität!
Melden Sie sich als Freiwillige in der #ArmeeDerSouveränität an unter
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfE-RY2nEZZXd-SP34eDQ1D3bd9BGqHuo_HV9hWOsiogI1bPA/viewform
Den Beitrag auf Facebook suchenDas Facebook-Archiv bewahrt keine dauerhaften Adressen der Beiträge, und dieser Eintrag hat kein Lichtbild, aus dem sich eine Adresse rekonstruieren ließe. Der obige Knopf öffnet unmittelbar eine Suche nach einer Phrase aus dem Text, auf der Seite des Autors.

Kommentare
Sagen Sie Ihre Meinung. Kommentare erscheinen nach der Freigabe.