25. Januar 2021
Die vergessene Verfassungsbestimmung
„Die Rumänen können ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und eine Verfassungsbestimmung nutzen, die es ihnen erlaubt, ihre Gesetze selbst zu verfassen, ohne weiter auf die Gnade der Trägheit angewiesen zu sein, die die Parlamentarier an den Tag legen. Und ein solcher Rechtsakt, der Souveränitätsgesetz heißen wird, wird die Aufgabe haben, die rumänische Wirtschaft wirklich zu schützen. Den Vorschlag hat am Montag, dem 25. Januar 2021, der Anwalt Dan Chitic (Foto) vorgelegt, der von Art. 74 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes ausging.
Diese Stellen der Verfassung geben den Bürgern das Recht, selbst Gesetzentwürfe zu verfassen und sie sodann an das Parlament zu senden.
Wir geben die einschlägigen Verfassungsbestimmungen wieder:
‚(1) Das Recht der Gesetzesinitiative steht je nach Fall der Regierung, den Abgeordneten, den Senatoren oder einer Zahl von mindestens 100.000 wahlberechtigten Bürgern zu. Die Bürger, die ihr Recht auf Gesetzesinitiative ausüben, müssen aus mindestens einem Viertel der Kreise des Landes stammen, und in jedem dieser Kreise bzw. in der Stadt Bukarest müssen mindestens 5.000 Unterschriften zur Unterstützung dieser Initiative erfasst werden.
(2) Nicht Gegenstand der Gesetzesinitiative der Bürger können sein: Steuerfragen, Fragen internationalen Charakters, Amnestie und Begnadigung.‘
Zurück zum Vorschlag Dan Chitics: Er zielt in erster Linie auf das Verbot des Kahlschlags bis zum Jahr 2040 und auf die Pflicht, dass die Veräußerung von Staatsvermögen und die Konzessionierung von Bodenschätzen nur durch organische Gesetze erfolgen, die mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden. Gemeint sind zwei Drittel der Stimmen aller Parlamentarier, wie Chitic gegenüber Lumea Justiției erklärt hat. Im Übrigen wird diese qualifizierte Mehrheit auch für die Annahme der organischen Gesetze erforderlich sein, die zur Einschränkung der Ausübung bestimmter Rechte und Freiheiten nötig sind; jede andere Möglichkeit wird durch das Souveränitätsgesetz ausgeschlossen. Ebenfalls im Bereich der Rechte und Freiheiten würde Chitics Gesetz empfindliche Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro für jeden vorsehen, der sich der Zensur im Internet hingibt.
Derselbe Rechtsakt wird die Verabreichung ärztlicher Behandlungen ohne die schriftliche und aufgeklärte Einwilligung der Patienten verbieten, ausgenommen medizinische Notfälle.
Eine weitere Bestimmung wird die Möglichkeit beseitigen, dass sich die Geheimdienste auf dem Gebiet Rumäniens in die Justiz, in die Politik, in die Presse und in die Wirtschaft einmischen. Im Bereich der Verteidigung wird das Souveränitätsgesetz den Erwerb militärischer Ausrüstung allein auf ausländische Hersteller beschränken, die eine Gegengeschäftsfertigung in Rumänien von mindestens 40 % des Vertragswerts gewährleisten.
Bevor wir Ihnen den von Dan Chitic auf Facebook veröffentlichten Vorschlag vorstellen, sei erwähnt, dass der Anwalt gegenüber Lumea Justiției erklärt hat, es sei nicht zwingend, dass am Ende ein einziges Gesetz herauskommt; es könne auch um ein Paket von Souveränitätsgesetzen gehen. ‚Jedenfalls: Wichtig ist, dass diese Entwürfe von Souveränitätsgesetzen das Ergebnis umfassender Erörterungen mit Fachleuten aus allen betroffenen Bereichen sind‘, betonte Chitic.
Wir geben den gesamten Beitrag des Anwalts wieder: https://www.facebook.com/1645845977/posts/10216808395955981/?d=n“
Mehr dazu unter https://m.luju.ro/legea-suveranitatii-avocatul-dan-chitic-propune-un-act-normativ-scris-exclusiv-de-cetateni-se-interzic-defrisarile-pana-n-2040-instrainarea-activelor-statului-si-concesionarea-resurselor-se-fac-doar-prin-lege-organica-adoptata-cu-majoritate-calificata-tra
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